Gesetze büffeln

Den größten Teil meiner Arbeitszeit beansprucht die Recherche. Das gilt nicht nur, wenn ich einen historischen Roman schreibe. Auch aktuelle Themen stellen mich immer wieder vor spannende Rätsel: Wie wird eigentlich Sanddorn geerntet? Wodurch bekommt Schokolade ihren verführerischen Glanz? Was macht ein Bohnenbeobachter den lieben langen Tag?

In Band 2 meiner aktuellen Jungfernstieg-Saga beschäftigte mich die Frage, was das Gesetz dazu sagt, wenn eine unverheiratete Frau ein Kind adoptieren will. Ich hatte vielleicht eine grobe Idee, wie das heute geregelt sein könnte, Fachwissen hatte ich nicht. Schon gar nicht, wenn der Fall auch noch um 1900 angesiedelt ist.

Also hat erst mal mein Bücherregal Zuwachs bekommen: das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich von 1896. Das Vierte Buch beschäftigt sich mit Familienrecht. Im Zweiten Abschnitt wurde es für mich spannend, denn da ging es um Verwandtschaft. Darin ist zum Beispiel das Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kinde im Allgemeinen geregelt. Oder auch die Rechtliche Stellung der unehelichen Kinder. Die Paragraphen 1741 bis 1772 schließlich sind der Annahme an Kindesstatt gewidmet.

Klingt alles ein wenig sperrig? Für mich hat sich die Lektüre gelohnt. Erstens kann ich inhaltliche Fehler in meinen Romanen nicht leiden. Zweitens waren in dem staubtrockenen Gesetzestext Fälle erwähnt, die mich sofort inspiriert haben.
Auch deshalb ist Recherche für mich so kostbar und wichtig, dass ich ihr so viel Zeit einräume!

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